Gesetzliche Krankenversicherung

Die Ursprünge der gesetzlichen Krankenversicherung gehen in Deutschland bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit dem Krankenversicherungsgesetz aus dem Jahre 1892 wurde dann die erste Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt. Noch heute ist die gesetzliche Krankenversicherung eine der Säulen des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Rund 70 Millionen Bürger sind in der auch kurz als GKV bezeichneten gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es handelt sich bei der GKV um eine Versicherung nach dem Solidaritätsprinzip. Im Kern beinhaltet dieses Prinzip vor allem, dass bereits kranke Personen keinen höheren Beitrag als rundherum gesunde Versicherte zahlen müssen, denn der Beitrag richtet sich ausschließlich danach, welches Bruttoeinkommen jährlich erzielt wird. Eine Besonderheit liegt in Deutschland bezüglich der GKV darin, dass diese mit einem zweiten Krankenversicherungs-System „konkurrieren“ muss, nämlich mit den PKV-Anbietern.

Die Beiträge zur GKV

Wie schon kurz erwähnt, werden die Beiträge zur GKV alleine auf der Basis des Einkommens berechnet, welches der Versicherte erzielt. Entscheidend ist dabei das Bruttoeinkommen. Der Beitrag wird mit einem festen Satz prozentual auf Basis dieses Einkommen berechnet, jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe – der Beitragsbemessungsgrenze. Zu diesem Thema erhalten Sie in einer weiteren Abschnitt noch ausführlichere Informationen. Seit dem 1. Januar 2011 beträgt der Beitragssatz zur GKV 15,5 Prozent, wobei es noch einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent gibt. Diesen ermäßigten Satz zahlen alle diejenigen Personen, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, wie zum Beispiel freiwillig versicherte Selbständige. Der „normale“ Beitragssatz wird teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer getragen, allerdings seit 2009 nicht mehr im Verhältnis 1:1. Aktuell zahlt der Arbeitgeber an diesen 15,5 Prozent einen Anteil von 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer demzufolge von 8,2 Prozent. Zudem wurde der Arbeitgeberanteil für die Zukunft festgeschrieben, sodass eventuelle Beitragssatz-Erhöhungen fortan nur noch die Arbeitnehmer, also die Versicherten, treffen würden.

Die Leistungen der GKV

Wenn Kritik an der GKV geübt wird, dann geht es meistens um die Leistungen, die von manchen Experten und natürlich vor allem auch von einigen Versicherten als nicht ausreichend in vielen Bereichen angesehen werden. Nimmt man den Basistarif der PKV einmal aus, so sind die Leistungen der GKV im Durchschnitt zum Teil sogar deutlich schlechter als die der privaten Krankenversicherer. Dennoch sichert die GKV immerhin die Grundversorgung der Versicherten, ohne das Kranke besonders zur Kasse gebeten werden. Welche Leistungen von der GKV bzw. der einzelnen Krankenkasse zu erbringen sind, ist im Leistungskatalog festgelegt. Der Versicherte kann die Leistungen durch die Wahl des Anbieters nur geringfügig „beeinflussen“, denn der Großteil der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Allerdings sind diese GKV Leistungen in den vergangenen Jahren schon etwas geringer geworden. Als Beispiel ist hier die Kostenerstattung bei Zahnersatz oder die Zuzahlung zu Hilfs- und Arzneimitteln zu nennen.