Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt im Zuge der PKV keine Rolle, sondern ist ausschließlich in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung. Und zwar ist es im Zuge der GKV bekanntlich generell so, dass der Beitrag dort auf der Basis des Einkommens und auf der Basis des aktuellen Beitragssatzes für jeden Versicherten festgelegt wird. Würde ein Arbeitnehmer also beispielsweise ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro erhalten, so betrüge der zu zahlende Beitrag auf der Basis des aktuellen Beitragssatzes von 15,5 Prozent hier monatlich 465 Euro. Allerdings ist es gesetzlich festgelegt, dass der Beitrag nicht für jedes noch so hohe Einkommen auf dieser prozentualen Basis berechnet wird. Ab einem bestimmten Einkommen werden nämlich keine weiteren Beiträge mehr berechnet, weil die höheren Einkommen nicht nominal besonders stark belastet werden sollen. Dieses „bestimmte“ Einkommen wird auch als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet.

Was bewirkt die Beitragsbemessungsgrenze im Detail?

Nicht verwechselt werden darf die Beitragsbemessungsgrenze übrigens mit der Versicherungspflichtgrenze, die eine gänzlich andere Bedeutung hat. Aktuell (2011) liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.712,50 Euro im Monat, was eine jährliche Grenze von 44.550 Euro ergibt. Was bedeutet das nun konkret für den jeweils gesetzlich Krankenversicherten? Wessen Bruttoeinkommen bei monatlich 3.712,50 Euro oder darunter liegt, der zahlt auf ganz normale Weise von diesem Einkommen 15,5 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag. Sollte man jedoch ein Bruttoeinkommen haben, welches oberhalb von monatlich 3.712,50 Euro liegt, so wird für diesen Teil des Einkommens, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kein Krankenversicherungs-Beitrag mehr fällig. Der Beitrag zur GKV wird also stets maximal von dem Einkommen berechnet, welches der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Erhält der Bürger demnach beispielsweise ein Monats-Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, so muss er dennoch nur einen so hohen Beitrag zur GKV zahlen, als wenn er 3.712,50 Euro erhalten würde.