Wenn von der PKV die Rede ist, dann ist damit normalerweise stets die PKV als eine Krankenvollversicherung gemeint, in der einige Millionen Bundesbürger als Alternative zur GKV versichert sind. Es gibt neben dieser PKV Krankenvollversicherung aber zudem doch diverse Zusatzkrankenversicherungen, die ebenfalls von den privaten Versicherern, aber teilweise auch von den gesetzlichen Versicherern angeboten werden. Vor allem für gesetzlich Krankenversicherte sind diese Krankenzusatzversicherungen unter Umständen sehr interessant, da diese Versicherten so ihren gesetzlichen Schutz in einigen Bereichen deutlich erweitern können. Mittlerweile gibt es für rund zehn verschiedene Sparten eine entsprechende Krankenzusatzversicherung, sodass der gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit hat, in der Summe fast die gleichen Leistungen zu erhalten, wie derjenige Verbraucher, der in der PKV versichert ist.
Die Zahnzusatzversicherung als die am meisten genutzte Zusatzkrankenversicherung
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Zusatzkrankenversicherungen, die teilweise auch für sehr viele Verbraucher eine sinnvolle Absicherung darstellen können. Zu nennen sind hier beispielsweise die Zusatzversicherung für Behandlungen im Krankenhaus bzw. in einer Klinik, die Zahnzusatzversicherung, die Augenversicherung, die Zusatzversicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker bzw. Homöopathen, oder auch die Krankentagegeld- und die Krankenhaustagegeldversicherungen. Grundsätzlich können sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte diese Krankenzusatzversicherungen abschließen. Am häufigsten genutzt wird sicherlich aus dem Bereich der Zusatzkrankenversicherungen die Zahnzusatzversicherung. Das liegt sicherlich an zwei Dingen, nämlich zum einen daran, dass die Leistungen der GKV gerade im Bereich Zahnersatz in den vergangenen Jahren kontinuierlich reduziert wurden. Und zum anderen ist Zahnersatz eine Leistung, die einerseits mit hohen Kosten verbunden sein kann, die aber andererseits auch mit ziemlicher Sicherheit von jeden Bürger einmal in Anspruch genommen werden muss. Die Zahnzusatzversicherung beinhaltet die Kostenübernahme eines großen Teils des Kostenanteils, der im Bereich Zahnersatz und weiteren Zahnbehandlungen von der GKV nicht (mehr) übernommen wird. Je nach Eintrittsalter des Versicherten kann eine solche Zahnzusatzversicherung zu einem Beitrag zwischen fünf und 20 Euro im Monat abgeschlossen werden.
Weitere Arten der Zusatzkrankenversicherung
Eine weitere Krankenzusatzversicherung, die von einer größeren Anzahl von gesetzlich Krankenversicherten heutzutage genutzt wird, ist die Zusatzversicherung für den Bereich der stationären Behandlungen im Krankenhaus, in Kliniken und weiteren medizinischen Tages- und Nachteinrichtungen. Der Kern dieser Zusatzkrankenversicherung ist die Leistungen betreffend, dass der Versicherte im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wird. Das bedeutet vor allem Chefarztbehandlung und die mögliche Unterbringung in einem Zwei- oder sogar in einem Einbettzimmer. Ebenfalls sehr sinnvoll kann die Krankentagegeldversicherung als eine Zusatzversicherung sein, vor allem für selbständig oder freiberuflich tätige Personen, für die Arbeitsunfähigkeit meistens sofort mit einem Verdienstausfall verbunden ist.