Im Zusammenhang mit der PKV gibt es drei Wechselvarianten, die in der Realität von Bedeutung sind. Und zwar gibt es generell, natürlich stets unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit zum Wechsel von der GKV in eine PKV, von der PKV zurück in die GKV, und selbstverständlich kann auch ein Wechsel des Anbieters innerhalb der PKV erfolgen. Vor einem geplanten Wechsel muss man zum einen prüfen, ob die für den Wechsel notwendigen Bedingungen auch erfüllt sind, und zum anderen sollte natürlich auch abgewogen werden, ob der Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Am einfachsten ist sicherlich der Wechsel von der einen in die andere PKV möglich, denn grundsätzlich müssen dabei nur die Kündigungsfristen bei der bisherigen Krankenversicherung beachtet werden. Allerdings sollte man sich in diesem Zusammenhang darüber informieren, in welchem Umfang die bisher gebildeten Altersrückstellungen zur neuen PKV übertragen werden können. Der häufigste Grund für einen „internen“ PKV Wechsel ist der günstigere Beitrag beim neuen Anbieter, sowie ein besseres Preis-Leistungsverhältnis.
Der Wechsel von der GKV zur PKV
Geht es um einen „übergreifenden“ Wechsel, dann ist sicherlich der Wechsel von der GKV in die PKV die häufigste Variante. Zunächst einmal können alle Bürger diesen Wechsel vornehmen, die grundsätzlich frei zwischen den beiden Krankenversicherungsarten wählen können. Das sind vor allem Selbständige, Freiberufler, Studenten und Beamte. Ebenfalls wechseln können Arbeitnehmer, wenn deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500 Euro Brutto liegt. Als Arbeitnehmer sollte man in diesem Zusammenhang jedoch beachten, dass ein „Zurück-Wechsel“ in die GLV nur noch dann möglich ist, wenn man mit seinem Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Meistens nimmt man einen Wechsel von der GKV in die PKV aus Gründen der besseren Leistungen vor, aber natürlich kann auch ein in der PKV günstigerer Beitrag ausschlaggebend sein. Bevor die bisherige GKV Versicherung gekündigt wird sollte feststehen, dass man bei der gewünschten PKV auch aufgenommen wird.
Der Wechsel von der PKV in die GKV
Am seltensten wird sicherlich der Wechsel von der PKV (zurück) in die GKV vorgenommen. Der Grund dafür ist, dass es nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich ist, zurück in die GKV zu wechseln, wenn man sich einmal für die PKV entschieden hat. Wie zuvor bereits kurz angesprochen, kann ein Grund sein, dass man als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. In dem Fall ist es möglich, dass man sich wieder in der GKV versichert. Möchte man hingegen als Selbständiger oder als Freiberufler von der PKV in die gesetzliche KV wechseln, so ist das nur unter einer Voraussetzung möglich, nämlich wenn die selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, und man wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechselt oder arbeitslos bzw. Hartz4 Empfänger wird.